Haben Sie gewusst, dass…

 Warndreieck

  • das Warndreieck mindestens 50 m, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden muss?
  • nur Warndreiecke zulässig sind, welche nach dem ECE-Reglement Nr.27 geprüft und gekennzeichnet sind?

 
Warnwesten

  • die Warnwesten, welche im angrenzenden Ausland obligatorisch sind, nach der EN471 Norm hergestellt sein müssen?


Abschleppen

  • die Abschleppbänder höchstens 8 m lang sein dürfen und sie in der Mitte auffällig gekennzeichnet sein müssen? 
  • zum Abschleppen keine Ketten verwendet werden dürfen?