Haben Sie gewusst, dass…
Warndreieck
- das Warndreieck mindestens 50 m, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden muss?
- nur Warndreiecke zulässig sind, welche nach dem ECE-Reglement Nr.27 geprüft und gekennzeichnet sind?
Warnwesten
- die Warnwesten, welche im angrenzenden Ausland obligatorisch sind, nach der EN471 Norm hergestellt sein müssen?
Abschleppen
- die Abschleppbänder höchstens 8 m lang sein dürfen und sie in der Mitte auffällig gekennzeichnet sein müssen?
- zum Abschleppen keine Ketten verwendet werden dürfen?